Gewerbeschein ja/nein

epostar
Bei welchen aktivitäten im Internet brauch man einen Gewerbeschein?
Cesc
Du brauchst auf jeden Fall einen Gewerbeschein, sobald du mit deiner Seite Geld verdienst.
WebRico
Hallo epostar,

sobald du im Internet einen Online Shop, Webdesign, Webhostign usw.. machst brauchst du einen Gewerbeschein aber wenn du eine Webseite hast wo du ab und zu einpar Werbeeinnahmen hast dafür brauchst du natürlich keinen Gewerbeschein ich glaube man kann sogar bis zu 100 Euro im Monat verdienen und man brauch es nicht angeben aber da bin ich mir nicht ganz sicher
epostar
Auch bei einem Paidmailer?
Wenn ich untern 100 € verdienen würde?
Klaus
@ epostar

ich gehe auch mal davon aus das du es nicht groß angeben brauchst wenn du unter 100 Euro dazu verdienst, aber um ganz sicher zu gehen frage einfach eine Steuerberatin die muss so was ganz genau wissen und ich glaube sogar wenn man hartz4 bekommt braucht man es auch nicht angeben
ipermac
Hi,

es siind zwei verschiedene Punkte Einahmen und Gewerbeschein.

Einen Gewerbeschein benötigst du sobald du irgendetwas anbietest ob Dienstleistung oder Produkte. Auch ein Paidmailer ist eine Dienstleistung.
Ein kleiner Gewerbeschein kostet meistens ca. 20 Euro, die sollte man investieren, sobald man vor hat mit dem Internet Geld zu verdienen. Ausgenommen sind die reinen privaten Hompage, auf denen nichts angeboten wird, die einfach zur reinen Information dienen.

Der andere Punkt sind die Einnahmen die haben nichts mit dem Gewerbeschein zu tun. Dies gehöhrt alles in die Abteilung Steuer oder sonstige staatliche Organe.

Gruß
epostar
Kann man den einen anderen in Boot holen der einen gewerbeschein hat?
ipermac
Hi,

du kannst dir einen anderen ins boot holen. Musst nur dann die Gestaltung der "Firma" beachten GbR etc.

Gruß

PS: aber so ein Gewerbeschein kostet 20 Euro, wer die nicht zur Verfügung hat, der sollte auch kein Gewerbe aufmachen.
epostar
sagen wir mal ich habe kienen aber jemand anderer.
kann ich den offizeil als admin machen?
ipermac
Zitat:
Original von epostar
sagen wir mal ich habe kienen aber jemand anderer.
kann ich den offizeil als admin machen?


Du willst eine Seite aufmachen.

Kleiner Tipp, mach die Seite auf. Schaue ob es läuft und wenn es läuft dann kannst du dir auch bis zu 3 Monaten rückwirkend einen Gewerbeschein holen.

Ansonsten sollte der zweite schon Mitinhaber der Seite sein. Wäre vernünftig.

Gruß
KillerNo1
ipermac kannst du mir vielleicht mal genauer erklären wie das dann mit der abrechnung funktionniert

also gewine versteuern und wenns under dem freibetrag ist was man dann machen muss

du scheinst dich da ja auszukennen das mit den 3 monaten wuste ich zb net
ipermac
Hi,

zwei Dinge, von Steuern habe ich fast keine Ahnung, da kenne ich einen Augenzwinkern , der mir immer hilft.

Ich weiß nicht ob es die Zahlen von diesem Jahr sind oder noch von 2007. (kann aber wenn nur mehr gewurden sein)

Bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro zählt man als Kleinstunternehmer, und zahlt keine Umsatzsteuer. (Umsatz = alle Einnahmen)

Bis 24.500 Euro ist der Freibetrag bei der Gewerbesteuer.

Und dann kommt deine eigene private Steuer, die errechnet sich aus den Einnahmen - Ausgaben und diesen Gewinn musst du an deine sonstigen Einnahmen anrechnen. (Und da ist meines gedenken nach der Freibetrag bei ca. 7.000 Euro im Jahr.)

Alle Angaben hier sind aus zweiter Hand und nicht garantiert.

Gruß
KillerNo1
was ich mich frage is ob man es auch angeben muss wenn man sich von losen etwas kauft , wie beim shop vom biehl
ipermac
Zitat:
Original von KillerNo1
was ich mich frage is ob man es auch angeben muss wenn man sich von losen etwas kauft , wie beim shop vom biehl


Bevor wir jetzt aus dem Gewerbeschein ja/nein ein Steuer - und Legalbereich machen, sollte man überlegen, ob man solche einzelnen Fragen nicht extra stellt, damit man mit eventuellen "suchen" Antworten findet.

Das Thema mit den Losen, ist genauso wie bei Ebay :-) ,

1. Wenn keiner was weiß, dann .... aber darauf sollte man sich nicht verlassen.
2. Wenn jamand vll. 1-2 mal im Monat irgendwie aus Lose "Gewinn" rausschlägt, dann sagt keiner etwas.

Aber jeder "inoffizieller" Losehändler, der da mehr als 500 Euro im Monat umsetzt( An- und Verkauf), der sollte im Hinterkopf haben, dass er eigentlich einen Gewerbeschein braucht.

Gruß
epostar
Man könnte die seite als ein Hobby auslegen.
Aber mit einem Gewerbeschein ist man wohl doch sicherer.
Christoph1994
wenn du mehr als 400€ verdienst, dann gewerbeschein.
ipermac
Zitat:
Original von Christoph1994
wenn du mehr als 400€ verdienst, dann gewerbeschein.


sobald du 1 euro durch Dienstleistungen/ Verkauf einnimmst (nicht Gewinn) hast du ein Gewerbe.

PS: es wird nicht immer so eng gesehen, aber es ist mit vorsicht zu genießen.
mydoys
Zitat:
Original von ipermac
Zitat:
Original von Christoph1994
wenn du mehr als 400€ verdienst, dann gewerbeschein.


sobald du 1 euro durch Dienstleistungen/ Verkauf einnimmst (nicht Gewinn) hast du ein Gewerbe.

PS: es wird nicht immer so eng gesehen, aber es ist mit vorsicht zu genießen.



richtig...
Es gibt aber noch eine Regel die nennt sich der Taschengeld§
kovello
Hallo,

für genauere Informationen hilft auch das Umsatzsteuergesetz. Dort steht auch z. B. wann man ein Kleingewerbetreibender ist und rund um das Gewerbe anmelden. Außerdem gibt es noch sog. Katalogberufe, die als freie Berufe gelten (z. B. Rechtsanwalt etc.).

Viele Grüße
kovello
m7media
Zitat:
Original von epostar
Man könnte die seite als ein Hobby auslegen.
Aber mit einem Gewerbeschein ist man wohl doch sicherer.


Glaub mir, wenn ich seh das ein Konkurrent von mir seine Seite als "hobby" auslegt, hat der schneller ne Abmahnung als er Amen sagen kann Augenzwinkern

Und mydoys, die Taschengeldregel ist aber seeeehr dynamisch. Und kein Finanzamt der Welt wird bei jemanden der Über 18 Ist noch auf Taschengeld reinfallen fröhlich